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So können Sie Steuern sparen

Es bleibt dabei: Wer Handwerker beauftragt, kann Steuern sparen! Denn auch weiterhin gilt für private Haushalte bei Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen: Aufwendungen für Handwerksleistungen sind auch in diesem Jahr von der Steuer absetzbar.

Der Steuerbonus beträgt dabei 1.200 Euro. Das heißt: Von 6.000 Euro Arbeitskosten können heute 20 Prozent, also 1.200 Euro direkt von der Steuer abgezogen werden.

Beispiel: Ein Hauseigentümer lässt seine Küche renovieren. Die Rechnung des Handwerkers beträgt 12.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon belaufen sich die Materialkosten auf 5.000 Euro und die Arbeitskosten auf 7.500 Euro. Der Steuerpflichtige kann 20 Prozent von (7.500 € plus 1.425 € MwSt. =) 8.925 Euro, also 1.785 €, höchstens jedoch 1.200 € in der Steuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnen. In diesem Fall könnte, falls möglich, eine Aufteilung der Aufwendungen in das Folgejahr von Vorteil sein.

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